Honorar

Ein faires und transparentes Honorarsystem ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Philosophie. Die Kosten einer  Beratung und Vertretung hängen von den folgenden Faktoren ab:

  • Das Honorar berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei sind der Umfang und die Schwierigkeit der zu bearbeitenden Rechtsfragen zu beachten. Ebenso das vom Rechtsanwalt eingegangene Haftungsrisiko. Gesonderte Honorarvereinbarungen, die über das gesetzliche Honorar des RVG hinausgehen, werden trotz der Spezialisierung in aller Regel nicht gefordert.
  • Dies bietet für Sie u.a. den Vorteil, dass das Honorar von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird. Die Anfrage der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgt natürlich ohne Berechnung.
  • Auf Ihren Wunsch können in geeigneten Rechtssachen aber selbstverständlich auch eine auf Ihren Fall speziell zugeschnittene Honorarvereinbarung an, z.B. auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars vereinbart werden. Sprechen Sie mich hierauf gerne an.

Meinen Dauermandanten, und solchen die es werden wollen, biete ich selbstverständlich auch jederzeit kündbare Monatspauschalen an. Die Abrechnung kann monatlich oder quartalsweise erfolgen.

Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer zur Anwaltsvergütung

Hier herunterladen:   flyer_anwaltsvergtung.pdf