Mietrecht

„In den modernen Wohnungen muss noch manches besser werden. Zum Beispiel kann man zwar hören, was für ein Fernsehprogramm der Nachbar eingestellt hat, aber man sieht es noch nicht.“
(Karl Farkas, österreichischer Kabarettist)

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt.
Ich vertrete sowohl Mieter, als auch Vermieter.

Typische Rechtsgebiete des Mietrechts sind zum Beispiel:

  • Spezialprobleme im gewerblichen Mietrecht
  • die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • rückständige Mietzahlungen
  • Kündigungen
  • fristlose Kündigung
  • ordentliche Kündigung
  • Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
  • Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen)
  • Räumungsklagen
  • für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage
  • für Mieter: Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Mietaufhebungsvereinbarung
  • Prozessführung
  • Abmahnungen
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung
  • Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
  • Schadenersatzforderungen
  • Straftatbestände wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschter Eigenbedarf (Betrug).