Kündigung + Kündigungsschutz

Der Arbeitsplatz und das Arbeitseinkommen sind für die meisten Menschen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Der Gesetzgeber hat dem dadurch Rechnung getragen, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber an ganz bestimmte, im Gesetz näher beschriebene Bedingungen geknüpft ist. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat diesen Schutz weiter ausgebaut und im Einzelnen konkretisiert.

Darüber hinaus sind strenge formale Bedingungen einzuhalten, die nicht selten eine Kündigung rechtsunwirksam machen.

Nicht immer ist damit durch den Ausspruch einer Kündigung das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet.

Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten auf den Erhalt einer Kündigung zu reagieren. Nicht selten lohnt es sich, vor dem Arbeitsgericht um den Erhalt seines Arbeitsplatzes zu kämpfen oder zumindest eine Abfindung zu erstreiten. Ggfs. kann aber auch außergerichtliche eine wirtschaftlich sinnvoll Erledigung herbeigeführt werden.

Das Gesetz setzt verschiedene Fristen, in denen auf eine Kündigung reagiert werden muss, damit wichtige Rechte nicht verloren gehen. Wichtig ist es deshalb, sich sofort nach Erhalt einer Kündigung mit mir in Verbindung zu setzen.

Ich kann dann u.a. folgendes für Sie machen:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Prüfung, ob die Einleitung eines Kündigungsschutzverfahrens
    sinnvoll ist
  • ggfs. Aushandeln einer Abfindung
  • ggfs. einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen, die regelmäßig mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zusammenfallen  (Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung; Zeugnis)